Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Mit der Unterschrift bestätigt der Mieter die Geschäftsvereinbarungen. 

 

2. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen die Geräte nicht bedienen. 

 

3. Die Geräte, insbesondere die elektrischen, elektronischen, dürfen keiner Feuchtigkeit ausgesetzt werden. 

 

4. Für Transportschäden sowie Schäden die fahrlässig, mutwillig oder durch dritte Personen entstehen, haftet in jedem Fall der Entleihende, das heißt der Unterzeichnende. 

 

5. Nicht zurückgebrachte Teile werden in Rechnung gestellt. 

 

6. Muss der Kundendienst in Anspruch genommen werden, wird eine Pauschale von 25 Euro zuzüglich Lohnkosten (25 Euro) und MwSt. berechnet. 

 

7. Der Verleiher übernimmt keinerlei Haftung für Schäden am Gerät oder Personenschäden die während des Transportes oder Veranstaltung entstehen. 

 

8. Wir übergeben Geschirr, Besteck und Gläser maschinengespült, jedoch nicht handpoliert. Der Kunde ist gehalten, die Mietgegenstände, einschließlich der Transportbehälter in sauberen Zustand auf seine Gefahr und Kosten an uns zurückzugeben. Soweit der Kunde die Mietgegenstände im unsauberen Zustand zurückgibt, können wir die erforderliche Säuberung nach Aufwand berechnen. 

 

9. Bezahlung, sofern nicht anders vereinbart, in bar vor dem Aufbau / bei Anlieferung. 

 

10. Mit der Unterschrift bestätigt der Entleihende vollständigen Erhaalt der genannten Sachen und Kenntnis der vorstehend genannten Bedingungen. 

 

11. Alle Preise gelten für einen Veranstaltungszeitraum ca. 5 Tagen. Die Preise gelten bei Zelten bis 15 km ab Standort Lagerhalle, sonst nach Vereinbarung. 

 

12.Stornierungen / Annulierungen bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind frei. Bei Stornierungen / Annulierungen von 14- 7  Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50% des Preises berechnet. Bei Stornierungen / Annulierungen 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 100% des Preises berechnet. 

 

13. Gemietete Artikel sind Eigentum der Firma Onnis Zelt & Partyzubehörverleih. 

 

14. Gibt der Mieter die Mietsachen nicht oder beschädigt zurück, so ist er zum Schadenersatz verpflichtet. Fehlende oder beschädigte Gegenstände werden zum Ladenpreis bzw. zum Reparaturpreis berechnet. Besteht die Lieferung aus einer Vielzahl von Einzelteilen, und ist die vollständige Kontrolle zum Zeitpunkt der Rücknahme nicht möglich, so akzeptiert der Mieter die Zählung und Schadenfeststellung vom Vermieter. 

 

15. Bei Selbstabholung sind die gemieteten Gegenstände im Einsatz durch Betreuungspersonal ständig zu sichern. Es empfiehlt sich eine entsprechende Versicherung abzuschließen. 

 

16. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe der gemieteten Gegenstände ist eine zusätzliche Tagesmiete zu entrichten. 

 

17. Zusatzvereinbarung für den Winter und über Silvester. 

 

18. Der Schnee muß vom ersten Tag des Aufbauens bis zum letzten Tag des Abbauens vom Dach, sowie einen Meter um das Zelt freigehalten werden. (wegen Zusammenbruch des Zeltes) 

 

19. Der Schnee muß frei von der Fläche des aufstellenden Zeltes, inkl. zwei Meter Rand sein. Für Beschädigungen die während der Vermietung entstehen, (Raketen, Knaller, Leuchtkörper, etc.) sowie die Reparaturkosten plus Wertminderung übernimmt der Unterzeichnende. 

 

20. Ein Aufstellen des Zeltes bei Schlechtwetter halten wir uns vor. 

 

21. Mit der Unterschrift auf dem Lieferschein / Angebotsschein / Auftragsbestätigung werden die Bedingungen und Preise auf der mitgelieferten Rechnung anerkannt. 

 

22. Erfüllung und Gerichtsstand sind in 49661 Cloppenburg. 

 

Eventuelle Irrtümer und Änderungen sind vorbehalten. 

Sämtliche Preise sind inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 

Peter Pleiter, Nachtigallenweg 7, 49681 Garrel 

Tel.: 0176/61163331 Fax 03222/3119968